Das Sozialrecht wie auch das Sozialversicherungsrecht ist ein umfassendes Leistungsrecht. Sollten Sozialamt oder Jobcenter oder Sozialversicherungsträger, wie beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder die Rentenversicherung, Ansprüche ablehnen, trete ich mit diesen Behörden in Kontakt, fechte ablehnenden Bescheide an und helfe Ihnen bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen, Rentenansprüchen oder der Anerkennung von Berufskrankheiten, wenig nötig im Klageweg.