Das Verwaltungsrecht ist ein Teilbereich des Öffentlichen Rechts, der die Rechtsbeziehungen gegenüber Bürgern und anderen Behörden regelt, insbesondere was gegenüber Bürgern entschieden werden darf und welche Verfahren dabei einzuhalten sind. Das Verwaltungsrecht ist ein weites Feld. Wenn Sie sich gegen die Entscheidung einer Behörde wenden wollen, dann finden Sie bei mir viel Erfahrung und das richtige know-how, mit welchem Rechtsmittel wir uns dagegen wehren können.
Daneben unterstütze ich auch verschiedene Behörden und Institutionen in ihren Belangen.
Aufgrund meiner persönlichen Neigungen im Bereich Tierschutz aber auch entsprechend meiner früheren Verantwortlichkeiten für ein Veterinär- und Verbraucherschutzamt habe ich Erfahrungen und die speziellen Rechtskenntnisse im Rahmen von Tierschutzfällen und anderen Angelegenheiten rund ums Tier und vertrete Veterinärämter ebenso wie Privatpersonen.